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Musik im Werbespot: Was „gemafrei“ bedeutet – und was nicht

Für Musik in einem Werbespot zählt der konkrete Lizenzumfang. Das Wort „gemafrei“ beantwortet allein weder die Frage nach erlaubten Werbekanälen noch nach Ländern, Laufzeit oder Weitergabe.

Drei Fragen vor der Verwendung

Darf die Aufnahme mit Werbung verbunden werden? Deckt die Lizenz den vorgesehenen Ausspielkanal und das Land ab? Gibt es zusätzliche Pflichten bei einer öffentlichen Nutzung? Lass offene Fragen vom Lizenzgeber klären.

Bibliotheksmusik und eigene Musik

Bei einer Musikbibliothek gelten deren Bedingungen für die konkrete Aufnahme und Nutzung. Bei eigener hochgeladener Musik muss die Berechtigung ebenfalls nachweisbar sein. Der Besitz einer Audiodatei ist kein Beleg für Werberechte.

Stimme, Aufnahme und Musik getrennt betrachten

Die Sprecheraufnahme, das Musikwerk und eine konkrete Musikaufnahme können unterschiedliche Rechte berühren. Halte die Vereinbarungen zusammen mit der Kampagne fest und gib sie bei einer Weiterverwendung an die zuständige Person weiter.

Internationale Kampagnen

Prüfe jedes vorgesehene Land und jede zusätzliche Sprach- oder Filialfassung. Werbeverwendung und öffentliche Ausstrahlung sind unterschiedliche Fragen. Dieser Ratgeber ersetzt keine Prüfung des einzelnen Vertrags.

Rechte der SpotFactory-Bibliothek

Die markenspezifischen Lizenzbedingungen werden vor Freigabe der Produktionsstrecke geprüft. Bis dahin wird keine weltweite oder zeitlich unbegrenzte Nutzung pauschal zugesichert.